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17.10.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Schadensersatz wegen Ausländerfeindlicher Parolen

Ausländerfeindliche Parolen auf Firmentoilette führten leider nicht zu Schadensersatzforderungen. Auf einer Firmentoilette (Herren) standen unter anderem so nette Parolen wie: "Scheiß Ausländer" Obwohl dies seit längerer Zeit gegenüber der Firmenleitung moniert wurde, unternahm die Firmenleitung nichts.

Daraufhin riefen betroffene Arbeitnehmer das Arbeitsgericht an. Sie wollten eine Entschädigung wegen Diskriminierung, und zwar in Höhe von 10.000 Euro. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab. Auch das Bundesarbeitsgericht konnte letztlich nicht helfen. Kurios: Die Geltendmachung der Ansprüche scheiterte letztlich an einer Ausschlussfrist. Nach § 15 Allgemeines Gleichberechtigungsgesetz hätten die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Die Klage wurde somit auch in letzter Instanz abgewiesen. www.bundesarbeitsgericht.de AZ: 8AZR 705/08

Rechtsanwalt Michael Borth

DieOnlineKanzlei


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