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22.05.2011

Von: admin

Mobbing Schaden ist versichert

Erkrankt ein Arbeitnehmer wegen psychischer oder physischer Belastung am Arbeitsplatz und kann in der Folge den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, stellt sich die Frage, ob eine Krankengeldtageversicherung eintreten muss. Der Streit ist also, ob die Folgen von "Mobbing"-Handlungen zu einer versicherten Arbeitsunfähigkeit führen. Nach vielen Ablehnungen durch die Instanzgerichte hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit gesorgt. Da die Definition der "Arbeitsunfähigkeit" an die konkrete berufliche Situation anknüpft, kann die Versicherungsgesellschaft nicht verlangen, den Arbeitsplatz oder das Arbeitsumfeld zu wechseln oder arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Versicherung, die argumentiert hatte, es läge nur eine "konfliktbedingte Unverträglichkeit" vor, hat also die Krankheit (durch Mobbing) hinzunehmen und muss das Krankgentagegeld zahlen. (BGH v. 09.03.2011 - IV ZR 137/10)


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