Übrigens hat inzwischen auch die Arbeitsverwaltung auf das Urteil des BAG zum Tarifvertrag der CGZP reagiert. Wer einen Anspruch auf höhere Bezahlung hatte, kann jetzt auch höheres Arbeitslosengeld verlangen (BA Pressemitteilung v. 18.03.2011)
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg