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09.02.2011
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Leiharbeiter klagen

In Hamburg sind die ersten Klagen von 20 Leiharbeitnehmern eingereicht. Die Gewerkschaft ver.di unterstützt die Betroffenen, die nach dem Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaft bezahlt wurden. Wie das Hamburger Abendblatt über eine Betroffene berichtet, war sie (trotz qualifizierter Ausbildung) als Bürogehilfin mit einem Stundensatz € 7,00 bezahlt worden. Insgesamt rollt auf die Zeitarbeitsbranche eine Prozesslawine zu, seit das Bundesarbeitsgericht die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für unwirksam erklärt hat (wir berichteten). Bundesweit haben laut ver.di-Angaben 350.000 bis 400.000 Leiharbeiter gute Chancen auf Erstattung von zu wenig gezahlten Löhnen. Da die Tarifverträge der CGZP ungültig sind, haben die Leiharbeiter rückwirkend Anspruch auf ‘Equal Pay’ - also Bezahlung nach den gleichen Tarifen wie die Stammbelegschaften bei den Einsatzunternehmen. Einer der renommierten Arbeitsrechtsprofessoren, Peter Schüren von der Universität Münster erwartet, dass auch die Sozialversicherungsträger, ihre Beitragsansprüche rückwirkend geltend machen: "Hierbei könnten Nachzahlungen in Milliardenhöhe auf die Verleihunternehmen zukommen. Sie sind die Hauptgläubiger. Und sie haben die besten Mittel, ihre Rechte durchzusetzen", sagte Schüren dem Hamburger Abendblatt.


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