Der EuGH sah darin einen Versoß gegen die europäische Richtlinie zum Elternurlaub und erkannte den Anspruch auf Berechnung der Abfindung auf Vollzeitbasis an.Nach der Richtlinie bleiben für Arbeitnehmer im Elternurlaub die bestehenden und künftigen Rechte erhalten. Der EuGH betonte ausdrücklich, dass der Elternurlaub nicht mit Nachteilen verbunden sein dürfte - im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. (EuGH vom 22.10.2009, C-116/08)
Dieser Grundsatz dürfte sich auch im deutschen Arbeitsrecht schnell herumsprechen. Auch hier kommt es bei Entlassungen und Abfindungen immer wieder zur Benachteiligung derjenigen, die Elternurlaub in Anspruch genommen haben.
Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg