Langer Atem lohnt sich: Eine Mutter, die gegen ihre Nicht-Beförderung schon seit fünf Jahren kämpft, hatte jetzt erneut vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die 38jährige Managerin hatte sich bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der SonyBMG, auf den frei gewordenen Posten des Vizepräsidenten beworben - den Job bekam ein männlicher Kollege, weil sie damals schwanger war. Dies, obwohl sie vorher schon als Urlaubsvertretung eingesetzt war und ihr Chef ihr den Posten in Aussicht gestellt hatte. Jetzt verlangte sie Schadenersatz, weil sie sich als Frau und Mutter benachteiligt fühlte. Die erste Instanz sprach ihr auch 17Â 000 zu, die zweite Instanz allerdings nicht. Dagegen klagte sie schon 2008 mit Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), das die Sache an das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin zurückverwies. Als dieses Landesarbeitsgericht ihr wieder nichts zusprach, ging es noch einmal zum BAG. Wieder wurde das negative Urteil aufgehoben (Az. 8 AZR 483/09), weil gravierende Fehler in der Beweiswürdigung vorlagen. Das LAG hatte gemeint, die Indizien für eine Diskriminierung wären nicht ausreichend und die Beweise gar nicht erst zuzulassen. Wieder musste das BAG also eine deutliche Rüge in Richtung Berlin erteilen. "Die Hürden dürfen nicht zu hoch sein."
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
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