Die für Frauen wichtige Entscheidung musste übrigens ausgerechnet der letzte rein männlich besetzte Senat des Bundesarbeitsgerichts fällen. Und der hielt seine bereits am 22.7.2010 gefällte Entscheidung bisher offensichtlich nicht für veröffentlichungswürdig, denn auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts werden am 22.7.2010 so wichtige Entscheidungen wie zum Freizeitausgleich von Bereitschaftsärzten publiziert, zu einer der wichtigsten Entscheidungen für Frauen schweigt das Bundesarbeitsgericht bis heute, eine Woche später.
Wobei wir bei einem weiteren Thema einer Gerechtigkeitsdebatte wären: Dürfen Richter selbst entscheiden, welche Urteile sie veröffentlichen und welche nicht (ggt; Eßer in JURPC)?
Einen nachdenklichen und lesenswerten Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts finden Sie übrigens auch auf dem Blog des Kollegen Reuters aus Berlin.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte